Austritt / Eintritt
Aus der Kirche austreten
- Der Kirchenaustritt muss persönlich beim zuständigen Amtsgericht erklärt werden.
- Mit dem Austritt verliert ein ehemaliges Kirchenmitglied alle Rechte auf den “Service” der Kirche.
- Darum eine Bitte: Suchen Sie vor dem Austritt das Gespräch mit einem Seelsorger Ihrer Wahl; vielleicht kann ein Ärgernis, dass Sie zum Austritt veranlasst, ausgeräumt werden!
Wieder in die Kirche eintreten
Wer es sich - vielleicht nach vielen Jahren - anders überlegt hat und wieder Mitglied der Kirche werden möchte, sollte am besten das Gespräch mit einem Pfarrer / einer Pfarrerin suchen.
Formal ist ein Antrag an das zuständige Presbyterium zu stellen, das dann über die Aufnahme entscheiden wird.
Es besteht auch die Möglichkeit, in eine “Wunschgemeinde” hinein einzutreten.
(siehe “Umpfarrung/Gemeindezugehörigkeit wechseln”)