12.11.2020 08:00 Uhr

Schutzkonzept Präsenzgottesdienste 12.11.2020

in der Thomaskirche Espelkamp


Ev. Martinskirchengemeinde Espelkamp, Thomaskirche

Brandenburger Ring 52, 32339 Espelkamp

Ev. Kirchenkreis Lübbecke

 

Schutzkonzept Präsenzgottesdienste in der

Thomaskirche Espelkamp

gemäß dem Musterentwurf der Evangelischen Kirche von Westfalen


Im Rahmen der Corona-Pandemie hat die Landesregierung die Feier von Gottesdiensten in NRW unter besonderen Auflagen gestattet. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlage dazu sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Ev. Martinskirchengemeinde Espelkamp das folgende Schutzkonzept in Fortführung der Schutzkonzepte vom 5. Mai und 20. Juni 2020.

Prämisse
Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden.

Information
Über Schutzkonzept der Präsenzgottesdienste wird über die üblichen Kommunikationswege (Internet, Presse, Schaukasten, Abkündigung) informiert.

Mitgeteilt werden für diese Predigtstätte:

·         Zeiten und Orte der Gottesdienste

·         Teilnahmebedingungen (s.u.)

·         Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung, nämlich 74.

·         Hinweise zum Gottesdienstbesuch:

o    Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten

o    Eintrag auf Platzkarten

o    Sitzordnung

o    Hygieneregelungen

o    Kein Gesang

Heizen
Aufgrund der in der Thomaskirche installierten Umluftheizung wird 15min vor Beginn des Gottesdienstes und während dessen Dauer die Heizung abgestellt.

Hygiene
Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.

Die Hände sind beim Betreten der Thomaskirche am Eingang zu desinfizieren. Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit.

Die Waschbecken in den Toiletten werden zugänglich gemacht.

Türgriffe und Handläufe, Bänke und Toiletten werden vor und nach dem Gottesdienst desinfiziert.

Räumlichkeiten werden vor und nach einem Gottesdienst, sowie während des Gottesdienstes regelmäßig durch die Sakristeitür (Außentür) gelüftet.

Erkrankte und gefährdete Besucherinnen und Besucher sind von der Teilnahme am Gottesdienst ausgeschlossen.

Abstand
Vor der Kirchentür, beim Bewegen im Kirchraum und nach Einnahme des Platzes gilt das Abstandsgebot von 1,5m.

Vor dem Eingang sind Abstandsmarkierungen auf dem Boden angebracht.

Maximal 2 Personen eines gemeinsamen Hausstandes können ausschließlich auf besonders bestimmten Plätzen nebeneinander sitzen. Stammen Personen nicht aus einem Hausstand, ist der Nebenplatz freizuhalten.

Teilnehmenden-Obergrenze, Sitzplan
Nur die zugelassenen Plätze in der Thomaskirche werden sichtbar nummeriert. Besucher dürfen nur auf den nummerierten Plätzen sitzen.

Ein entsprechender Sitzplan ist Teil des Schutzkonzeptes. Der gültige Sitzplan (s. u.) ermöglicht die Teilnahme von max. 74 Personen bei optimaler Auslastung.

Maximal 2 Personen eines gemeinsamen Hausstandes können ausschließlich auf besonders bestimmten Plätzen nebeneinander sitzen. Stammen Personen nicht aus einem Hausstand, darf der Nebenplatz nicht besetzt werden und wird ersatzlos gestrichen. Dadurch kann im ungünstigsten Fall die Teilnehmenden-Obergrenze auf 58 sinken.

Sind alle Plätze belegt und damit die Teilnehmenden-Obergrenze erreicht, sind weitere Besucher an der Tür abzuweisen.

Rückverfolgbarkeit
Am Eingang werden an die Teilnehmer Sitzkarten und Schreibgeräte verteilt, auf denen sie ihre Sitzplatznummer, ihren Namen, Adresse und Telefonnummer zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit eintragen.

Die Sitzkarten werden nach Schluss des Gottesdienstes eingesammelt und daraus eine Teilnehmenden- und Platzliste erstellt („Excelliste“).

Die Liste dient ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Dazu können sie dem Gesundheitsamt bzw. dem Ordnungsamt auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Werden Listen nicht angefordert, werden sie nach einem Monat datenschutzgerecht vernichtet.

Maskenpflicht
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist beim Bewegen im Kirchraum und während des gesamten Gottesdienstes, auch nach Einnahme des Sitzplatzes, obligatorisch.

Die Kirchengemeinde stellt Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen.

Besucher, die das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verweigern, sind am Eingang abzuweisen.

Gottesdienstablauf
Es wird folgendes Gottesdienstformat angeboten: Wortgottesdienst.

Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet.

Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen.

Auf Gemeindegesang und Sprechchöre (Wechselgebete, Glaubensbekenntnis, Vaterunser, …) im Gottesdienst wird verzichtet.

Von der Mitgestaltung durch Vokal- und Posaunenchöre wird abgesehen.

Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt.

Kollekten werden nur am Ausgang im Opferstock eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt.

Die Dauer eines Gottesdienstes soll 45 min nicht hat überschreiten.

Das Verlassen der Kirche nach dem Gottesdienst erfolgt geordnet: zuerst verlassen Besucher, die auf der Taufsteinseite sitzen, bankweise von vorne nach hinten die Kirche; anschließend auf gleicher Weise Besucher, die auf der Kanzelseite Platz genommen haben.

Taufen
Bei der Äußerung eines Taufwunsches sind die Tauflinge bzw. die Eltern/Erziehungsberechtigten auf die damit verbundenen Risiken und eine mögliche Taufverschiebung aufgrund der Corona-Pandemie hinzuweisen. Soll die Taufe dennoch zeitnah erfolgen, geschieht dies ausdrücklich auf eigenes Risiko des Täuflings bzw. der Eltern/Erziehungsberechtigten.

Beim Taufakt am Taufbecken selbst wird der Mindestabstand zwangsweise unterschritten. Um das Risiko zu minimieren,

-     sind am Taufbecken nur der Täufer (Pfarrer/Pfarrerin) und die Täuflinge bzw. Eltern/Erziehungsberechtigten erlaubt, sofern letztere Personen eines gemeinsamen Haushaltes sind.

-     Der Täufer trägt ein Schutzvisier.

-     Getauft wird mittels „Taufmuschel“ (Jakobsmuschel).

-     Eine Handauflegung anlässlich von Segenshandlungen bzw. sonstige körperliche Berührungen zwischen Täufer und Täufling bzw. Eltern/Erziehungsberechtigten erfolgen nicht.

Nach dem Gottesdienst sind Fotos am Taufbecken/Altar möglich. Personen, die nicht einem gemeinsamen Haushalt angehören, haben die Abstandsregel zu beachten.

 

Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch.