23.06.2020 08:00 Uhr

Schutzkonzept Präsenzgottesdienste

in der Thomaskirche Espelkamp


Im Rahmen der Corona-Pandemie hat die Landesregierung die Feier von Gottesdiensten in NRW unter besonderen Auflagen gestattet. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlage dazu sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Ev. Martinskirchengemeinde Espelkamp das folgende Schutzkonzept in Fortführung des Schutzkonzeptes vom 5. Mai 2020.

Prämisse
Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden.

Information
Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege (Internet, Presse, Schaukasten) angekündigt.
Mitgeteilt werden für diese Predigtstätte:
Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege (Internet, Presse, Schaukasten) angekündigt. Mitgeteilt werden für diese Predigtstätte:
• Zeiten und Orte der Gottesdienste
• Teilnahmebedingungen (s.u.)
• Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung, nämlich 28.
• Hinweise zum Gottesdienstbesuch:
    o Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten
    o Eintrag auf Platzkarten
    o Sitzordnung
    o Hygieneregelungen
    o Kein Gesang
Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher über die neuen Regelungen informiert

Teilnahmebedingungen
Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.
Vor der Kirchentür, beim Betreten und Verlassen der Kirche und bei Bewegungen im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot von 1,5 mtr1.
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich auf dem Weg zum oder vom Sitzplatz. Nach Einnahme des Sitzplatzes und Beginn des Gottesdienstes kann der Mund-Nase-Schutz abgenommen werden.
Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor.
Erkrankten und gefährdeten Besucherinnen und Besuchern wird die Teilnahme nicht empfohlen. Sie werden gebeten, auf mediale Gottesdienste (Internet, Radio, Fernsehen) auszuweichen.
Die Empore wird von Gottesdienstbesuchern nicht genutzt.
Teilnehmenden-Obergrenze
Die Zahl der Teilnehmer pro Gottesdienst in der Thomaskirche wird auf 190 begrenzt2. Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden.
Die Plätze in der Thomaskirche werden sichtbar nummeriert. Ein entsprechender Sitzplan ist Teil des Schutzkonzeptes. Jede zweite Bankreihe ist zu sperren.
Am Eingang werden an die Teilnehmer Sitzkarten und Schreibgeräte verteilt, auf denen sie ihre Sitzplatznummer, ihren Namen, Adresse und Telefonnummer zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit eintragen.
Die Sitzkarten werden nach Schluss des Gottesdienstes eingesammelt.
Die Karten dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat datenschutzgerecht vernichtet.

Hygiene
Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten.
Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit. Die Waschbecken in den Toiletten werden zugänglich gemacht.
Türgriffe und Handläufe, Bänke und Toiletten werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet.
Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen.

Gottesdienstablauf
Ab dem 10. Mai 2020 wird folgendes Gottesdienstformat angeboten: Wortgottesdienst.
1 Aufgrund der Nichtnachverfolgbarkeit in diesen Situationen.
2 In der Bauphase ist die Teilnehmerzahl auf max. 300 Personen begrenzt. Die Landeskirche empfiehlt, eine Reduzierung auf max. 75%. Wird jede zweite Bankreihe gesperrt sind es 190 Plätze.
Seite 3 von 4
Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet.
Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen.
Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht.
Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt.
Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt [„Opferstock“] und mit Einmal-Handschuhen gezählt.
Taufen
Taufen im Gottesdienst sind grundsätzlich möglich. Bei der Äußerung eines Taufwunsches sind die Tauflinge bzw. die Eltern/Erziehungsberechtigten auf die damit verbundenen Risiken und eine mögliche Taufverschiebung aufgrund der Corona-Pandemie hinzuweisen. Soll die Taufe dennoch zeitnah erfolgen, geschieht dies ausdrücklich auf eigenes Risiko des Täuflings bzw. der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Beim Taufakt am Taufbecken selbst wird der Mindestabstand zwangsweise unterschritten. Um das Risiko zu minimieren,
- sind am Taufbecken nur der Täufer (Pfarrer/Pfarrerin) und die Täuflinge bzw. Eltern/Erziehungsberechtigten erlaubt, sofern letztere Personen eines gemeinsamen Haushaltes sind.
- Der Täufer trägt ein Schutzvisier.
- Getauft wird mittels „Taufmuschel“ (Jakobsmuschel).
- Eine Handauflegung anlässlich von Segenshandlungen bzw. sonstige körperliche Berührungen zwischen Täufer und Täufling bzw. Eltern/Erziehungsberechtigten erfolgen nicht.
Nach dem Gottesdienst sind Fotos am Taufbecken/Altar möglich. Personen, die nicht in einen Haushaltgehören, haben die Abstandsregel zu beachten.
Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch.

Konzerte in der Thomaskirche außerhalb von Gottesdiensten
Es gilt das Schutzkonzept der Thomaskirche.
Die Teilnehmerzahl wird bei Konzerten auf max. 100 Personen begrenzt.